Briefwahl - Kommunalwahl 2020 - in Rothenburg ob der Tauber
- Markus Muss
- 11. Feb. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Die Briefwahl wird immer beliebter und kann auch ohne einen besonderen Grund beantragt werden. Und natürlich ist die Briefwahl kostenlos.
Sie bietet die Möglichkeit sich in aller Ruhe mit den Kandidaten auseinander zu setzen. Wenn man sich überlegt, wie viele Bewerber für den Kreistag sich auf dem Wahlzettel befinden, kann man schon einmal den Überblick verlieren.
Für die Briefwahl muss ein Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Der einfachste (postalische) Weg ist die Nutzung des Formulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber bietet aber auch ein Online-Formular zur Beantragung an. Dieses wird vom 18. Februar 2020 (0:00 Uhr) bis zum 11. März 2020 (12:00 Uhr) auf folgender Seite zu finden sein:
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Es gilt folgendes zu beachten: Briefwähler sind selbst für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs an die zuständige Stelle verantwortlich; auch das Transportrisiko liegt bei ihnen. Der Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen.
So, jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Egal für welchen Kandidaten/Fraktion Sie sind. Machen Sie von Ihrem Stimmrecht gebrauch!
Bitte gehen Sie wählen!
